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Die Mitglieder des Deutschen Bundestages werden gewählt.

Alle vier Jahre entscheiden die Wählerüber die Zusammensetzung des Bundestages. Nach dem Grundgesetzmüssen die Abgeordneten in „allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimerWahl“ gewähltwerden, so das Grundgesetz. „Allgemein“ bedeutet, dass alle deutschenStaatsangehörigen ab 18 Jahren wahlberechtigtsind. Die Wahlensind “direkt”, weil die Wählerdirekt für ihreVertreterstimmen und nichtdurchDelegierte in einemWahlkollegium.

Der Begriff „frei“ beziehtsich auf das Fehlen von Wählerdruck. Bei der Zusammensetzung des Bundestagesbedeutet „gleich“, dassjedeabgegebeneStimme das gleicheGewicht hat. „Geheim“ bedeutet, dassjederWählerwählenkönnen muss, ohnedassanderewissen, welchepolitischeParteioderwelcherKandidat er unterstützt.

Grundstücksverzeichnisse und Wahlkreise

Der Bundestag wählt die Hälfte seiner Abgeordnetendirektaus den 299 deutschenWahlkreisen und die andereHälfteüberParteilisten in den sechzehndeutschenBundesländern. ImErgebnisgibtjederWählerbei der BundestagswahlzweiStimmen ab. Die Erststimme, die es den Bürgernermöglicht, ihrekommunalenAbgeordneten in den Bundestag zuwählen, entscheidetdarüber, welcheKandidatenaus dem Wahlkreis in den Bundestag entsandtwerden. Eine Parteilisteerhält die Zweitstimme, und dieseZweitstimmebestimmt die relative Stärke der im Bundestag vertretenenParteien.

MitdiesemVerfahrenwerdenmindestens 598 Mitglieder des DeutschenBundestagesausgewählt. Durchsogenannte „Überhangsitze“ undzusätzliche „Gleichgewichtssitze“ kannsich das ParlamentimZuge des Sitzvergabeverfahrensteilweisevergrößern.

Sitzverteilungim Bundestag

Die 598 Sitzewerdenmitmehrals 5 % der ZweitstimmenodermindestensdreiWahlkreismandaten auf die Parteienverteilt. JededieserParteienerhältaufgrund der StimmenzahlSitzeim Bundestag. Um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsnachzukommen, hat der Bundestag imJahr 2013 eineneue Form der Sitzverteilungzwischen den Parteienfestgelegt.

In Deutschland ist das Wahlsystemerhaltengeblieben, das die Wahl der Wahlkreisbewerbernach dem First-past-the-post-Prinzip (Erststimme) miteiner auf UmfragenbasierendenVerhältniswahl für die Landeslisten der Parteien (Zweitstimme) kombiniert. Das VerfahrenzurUmwandlung von Stimmen in Sitze hat sichjedochgeändert.

Es gibtzweiStufenmitjeweilszweiBerechnungen.

Die Stimmenwerdenmithilfe der Sainte-Lagu/Schepers-Technik in Sitzeumgewandelt, einzweistufigerProzessmitzweiBerechnungen auf jeder Ebene. Die Anzahl der jedem Land zuzuteilendenSitzewirdzunächstanhand des Anteils der dortansässigenDeutschenabgeschätzt. Die Sitzewerdendannentsprechend dem Zweitstimmenstand der jeweiligenPartei auf die Parteilisten der einzelnen Länder verteilt.

Anschließendwird die Mindestzahl der Bundessitze für jedeParteierrechnet. Dabeiwerdenaus den Erststimmen und aus den Zweitstimmen die Zahl der WahlkreissitzejederLandeslisteerrechnet, die ihrzustehen. Die Mindestzahl der Sitze der Partei in diesem Land ist die höheredieserbeidenZahlen. Addiert man die garantierteMindestsitzzahl der Partei in den einzelnenBundesländern, ergibtsich die garantierteMindestsitzzahl der ParteiimBundesland.

ZurWahrung der Verhältnismäßigkeitwerden „Balance-Sitze“ eingesetzt.

Bei der Sitzverteilungnach dem Sainte-Lagu/Schepers-System ist es oft unabdingbar, den Bundestag zuvergrößern, um sicherzustellen, dassjedeParteiihrevorgeschriebeneMindestanzahl an Sitzenerhält. Die Sitzesinddann auf die ParteienimVerhältnisihresnationalenAnteils an den Zweitstimmenzuverteilen.

Zusätzliche „Ausgleichssitze“ werdenhinzugefügt, um sicherzustellen, dass die Sitzverteilung den Zweitstimmenanteil der Parteienwiderspiegelt und keineParteiwenigerals die garantierteMindestanzahl an Sitzenerhält. AusgewogeneSitzesindaucherforderlich, um sicherzustellen, dassjedeParteiungefähr die gleicheAnzahl von Zweitstimmen pro Sitz erhält. Die Sitzewerden den Landeslisten der Parteienzugeteilt, nachdem die Anzahl der Sitzefeststeht, die jederParteizustehen. JedeLandesliste muss mindestens so vieleSitzeerhalten, wie die Partei in diesem Land Wahlkreisegewonnen hat.

Koalitionsgespräche

Die 735 Sitze in der 20. Bundestagswahlperiodelassensichdamit auf 598 Sitzeaufteilen, die dieallgemeineMindestsitzzahlimParlamentdarstellen; vier „überhängendeSitze“, beideneneineParteimehrWahlkreissitzegewonnen hat, alsihraufgrundihresAnteils an den Zweitstimmenzugestandenhätte, was bei den Wahlen 2021 zumindestens 609 Sitzenführt; und 126 Ausgleichssitze, die die relative Stärke der ParteienimParlamentsicherstellen. Die SPD erhielt 36 Sitze, die CDU 29, Bündnis 90/Die Grünen 21, die FDP 16, die AfD 14 und die Linksparteisieben. Die CSU war die einzigePartei, die sichnicht für Ausgleichssitzequalifizierte.

Das Wahlergebnisbestimmt die relative Stärke der Parteienim Bundestag und damit die Alternativenbei der Regierungsbildung. EINEine Regierungkannnur von Parteiengebildetwerden, die dieMehrheit der Mitgliederunterstützen, entwedereinzelnoderkollektiv. AusdiesemGrundfolgenKoalitionsverhandlungenhäufig auf Wahlen.

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